Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Außerordentliche Kündigung wegen Beleidung

Auch eine schwerwiegende Beleidigung des Vorgesetzten ist nicht zwangsläufig ein Grund für die fristlose Kündigung - unter Umständen ist vorab eine Abmahnung erforderlich. Dies betrifft z.B. den Fall, dass die Beleidigungen im Rahmen eines eskalierten Gesprächs (hier: Konfliktgespräch) erfolgten. ...