Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2015

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung bei Konkurrenztätigkeit

Ein Verstoß gegen das Verbot, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten zu entfalten, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden. Falls die Wettbewerbstätigkeit erst durch eine ...