Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.01.2016

Asbestfliesen sind nicht automatisch ein Mangel!

Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen nicht ohne weiteres einen Mangel der Mietsache dar, wenn nur für den Fall einer Beschädigung die Gefahr besteht, das Asbest freigesetzt wird und somit keine begründete ...