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10.06.2015
Arbeitszeitgesetz gilt auch für Beschäftigte in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. ...