Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2015

Anpassung der Betriebsrente bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages

Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Betriebsrentner am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf ...