Artikel
27.10.2015
Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig
Dienstliche Beurteilungen dürfen auch ohne zusätzliche individuelle textliche Begründung im Ankreuzverfahren erstellt werden. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert ...