Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.06.2015

Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nach der Verkehrsanschauung

Ausbildende haben Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG eine angemessene Vergütung zu gewähren. Maßgeblich für die Angemessenheit ist die Verkehrsanschauung. Wichtigster Anhaltspunkt für diese sind die einschlägigen Tarifverträge. Eine Ausbildungsvergütung ist in der ...