Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.08.2015

Anfechtung der Versäumung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft

Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB. Die Anfechtung muss ...