Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.10.2015

Anfahrt und Heimfahrt des Arbeitnehmers sind Arbeitszeit!

Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar. Es würde dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes ...