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19.01.2016
Anerkennung eines Betreuungsvereins
Gemäß § 1908f BGB kann ein rechtsfähiger Verein als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn gewährleistet ist, dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im ...