Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.01.2016

Anerkennung eines Betreuungsvereins

Gemäß § 1908f BGB kann ein rechtsfähiger Verein als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn gewährleistet ist, dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im ...