Artikel
    25.11.2014
  
              Abwehrmöglichkeiten bei schlechten eBay-Bewertungen
          Ein eBay-Händler muss negative Bewertungen nicht grundsätzlich hinnehmen, insbesondere dann nicht, wenn die schlechte Bewertung auf unwahren Tatsachen beruht. Das OLG vertritt die Ansicht, dass der Verkäufer für die Unwahrheit der von dem Käufer in die Bewertung eingestellten Tatsachenbehauptung ...