Artikel
15.12.2015
Abrechnung auf Gutachtenbasis im Inland bei Reparatur im Ausland
Nach § 249 Abs. 1 BGB hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bestimmt, dass im Fall der Beschädigung einer Sache der Gläubiger statt der Herstellung ...