Artikel
04.12.2015
Abänderung eines durchgeführten Versorgungsausgleichs
Einem Feststellungsantrag im Hinblick auf einen künftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse, wenn die beantragte Feststellung den genauen Inhalt des Anspruchs auf schuldrechtlichen ...