Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.11.2014

5 cm hohe, schräg verlaufende Betonkante kann Verkehrssicherungspflicht auf Radweg auslösen

Eine 5 cm hohe Betonabbruchkante, die auf einem für Radfahrer freigegebenen, unbeleuchteten Weg mit einem Winkel von 45° schräg in Fahrtrichtung verläuft, stellt eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar. ...