Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Änderung von im Reisevertrag enthaltenen Leistungen

Änderungen von im Reisevertrag enthaltenen Leistungen müssen im Reisevertrag ausdrücklich und eindeutig vorgesehen sein (§ 651a BGB). Andernfalls ist die Reise so zu erbringen, wie diese reisevertraglich vereinbart wurde. Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem Reisevertrag oder dem Reisevertrag ...