Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
02.07.2018

Wissen zur DSGVO: Dank OLG Köln wird jetzt alles gut, oder? ODER?

Hurra, laut einem Urteil gilt das KUG bei Fotografie trotz DSGVO doch weiter! Das hat das OLG Köln so entschieden!

Nein, hat es nicht. Auch wenn das schon wieder viele, die die Entscheidung offenbar nicht gelesen haben, so schreiben. Warum die Entscheidung des OLG Köln leider gerade kein Patentrezept für die derzeitige Lage der Personen-Fotografie ist, erläutere ich im folgenden Beitrag.

KUG ist OK

Vorausgeschickt: Auch ich würde mir wünschen, dass alle im Bereich Personen-Fotografie einfach auf Basis des KUG weiter arbeiten könnten. Die Rechtsprechung hierzu ist ausdifferenziert, die Kriterien der Abwägung seit Jahrzehnten bekannt. Wir haben uns alle damit abgefunden und eingerichtet. Jeder wusste, was er zu tun und zu lassen hat. Ab und zu gab es eine neue bzw. überraschende Entscheidung, wie zum Beispiel bei Espen Eichhöfer und seinem Foto der Dame vor dem Bahnhof Zoo.

DSGV-Oh….

Jetzt haben wir plötzlich endlich die DSGVO und alle sind verunsichert. Was darf ich noch, muss ich jetzt, darf ich nicht mehr? Oder war gar alles irgendwie schon immer illegal? Zu diesen Unsicherheiten hat sicher auch ein Debatten-Beitrag von mir beigetragen. It´s the end of photography as we know it…and I don´t feel fine! schrieb ich damals. Das würde ich heute wohl nicht mehr so schreiben. Aber: Die meisten Unsicherheiten sind geblieben und trotz diverser Äußerungen von Ministerien etc. wurden viele der geäußerten Bedenken bestätigt. Die Unsicherheiten dauern an. Chilling Effects behindern die Personen-Fotografie, auch wenn die anlässlich dieser Chilling Effects plötzlich aus der Versenkung aufgetauchte Bundesdatenschutzbeauftragte Vosshoff lieber Kritikern Panikmache und Geschäftemacherei vorwirft.

Please don´t shoot the messenger

Nun reiben wir uns erstaunt die Augen, während Datenschützer uns erklären, dass das Bundesdatenschutzgesetz auch schon vor Inkrafttreten der DSGVO galt. Viele Sachen, die jetzt diskutiert werden, waren deshalb auch vorher schon problematisch, gerade im Bereich der Personen-Fotografie. Es habe sich nur bislang niemand darum geschert. – Das könnte sich m. E.  jetzt ändern. Dieses „könnte“ steht natürlich unter Vorbehalt. Es muss sich nicht ändern, kann aber. Denn was wohl kaum jemand bestreiten wird ist, dass die Aufmerksamkeit sowohl der Bevölkerung als auch der Behörden „leicht“ angestiegen ist. Die von den Machern der DSGVO gewünschte Datenschutz-„Sensibilisierung“ der Bevölkerung  ist eingetreten. Das mag man angesichts der weiter ansteigenden Benutzerzahlen von Facebook und der dort praktizierten, freigiebigen Datenverschleuderung ebenjener Bevölkerung für widersprüchlich halten. Wer derzeit häufiger Personen fotografiert, dürfte aber verstehen, was ich sagen will. Auch hört man von vielen Fällen, in denen sich Unternehmen schlicht nicht mehr trauen, Film – oder Fotomaterial zu verwenden oder von Datenschutz-Beauftragten, die Social Media-Auftritte von Museen etc. landesweit schließen lassen. Das sind diese Chilling Effects und schuld daran ist natürlich die SPD DSGVO. </div></body></html>