Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
27.04.2014

Weitere Ticket-Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt durch die Kanzlei Becker & Haumann weiterhin massiv Ticket-Weiterverkäufer abmahnen. Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist alleinige Veranstalterin für Spiele des FC Borussia Dortmund im SIGNAL IDUNA PARK. Die Rechtsanwälte Becker & Haumann geben in den Abmahnungen an, dass die Vereine der Fußball-Bundesligen immer öfter mit illegalem Handel der Tickets zu kämpfen hätten. Dabei stellt sich unserer Aufassung nach schon die Frage, ob der bloße Weiterverkauf von Tickets illegal sein kann oder ob es sich nicht vielmehr um eine Handelsware wie jede andere handele. Außerdem verfolgen offenbar nicht alle Vereine Ticket-Weiterverkäufe so vehement wie die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Bis auf einige wenige Ausnahmen von anderen Vereinen erhalten wir stets Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA von Ratsuchenden vorgelegt.

Der Vorwurf

Vorgeworfen werden immer wieder dieselben angeblichen Verstöße; je nach Einzelfall meist pauschal:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
  • Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag mehr als 15% über dem Originalticketpreis
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS (gelegentlich)
  • Die Verwendung des Vereinslogos (gelegentlich)

Außerdem erwähnen die Rechtsanwälte Becker & Haumann gerne weitere angebliche Verstöße, die „nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden“. Damit deuten sie recht unverhohlen an, mehr gegen den Abgemahnten "in der Hand" zu haben. Es werden weiter einige Urteile zitiert und es wird umfangreich darauf hingewiesen, dass die ATGBs mißachtet worden seien und