Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
04.09.2012

UPDATE: Abmahn-Pranger im Internet? Kanzlei U+C kündigt „Gegnerliste“ an

Wir berichteten bereits über das mögliche Vorhaben der Regensburger Kanzlei U+C eine sog. „Gegnerliste“ zu veröffentlichen und welche Konsequenzen das nach sich ziehen könnte. Angekündigt wurde die Gegnerliste für den 1.9.2012.

Abgemahnte können vorerst aufatmen

Doch tatsächlich ist bis heute noch keine Gegnerliste der Kanzlei U+C veröffentlicht worden. Dies lag aber nicht daran, dass es sich bei der Ankündigung, wie von vielen vermutet, um eine „Internet-Ente“ handelte, sondern weil der Kanzlei vom Bayrischen Landesamt für Datenschutz die Veröffentlichung vorerst untersagt worden ist.

Beeinflussung durch die Presse

Laut Stellungnahme der Kanzlei geht diese davon aus, dass das Landesamt seine Informationen und Schlussfolgerungen allein aus der Presse hat. Schon vorab wurde in div. Foren ausführlich über die Gegnerliste diskutiert und auch in der Presse fand das Vorhaben der Kanzlei U+C ein größeres Echo. In diesen Medien war trotz unterschiedlicher Ansichten der herauszulesende Duktus jedoch oft gleich: Das Veröffentlichen mit Privatpersonen ist nicht zu rechtfertigen und das Veröffentlichen von Firmen zumindest kritisch zu betrachten.  Außerdem sah man in der Ankündigung ein extremes Druckmittel auf Abgemahnte, dass man nach unserer Meinung in dieser Art und Weise nicht vertreten kann.

U+C fühlt sich in ihren Grundrechten beschnitten

Die Regensburger Kanzlei U+C ließ bereits verlauten, dass diese die Ausführungen der Anordnung nicht teilen und sich diesem Druck nicht beugen wollen. Sie sehen sich durch in der Anordnung des Bayrischen Landesamtes für Datenschutz in ihren Grundrechten beschnitten. Auch die nächsten Schritte kündigten U+C bereits an: Sie