Uns wurde eine Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Anwälte von Waldorf Frommer vorgelegt. Unser Mandant soll mehrere Folgen der Miniserie „24: Live Another Day“ illegal zum Download angeboten haben. Der Nachfolger der bekannten „24“-Reihe mit Kiefer Sutherland werde anderweitig kostenpflichtig zum Abruf bereitgehalten.
Die “üblichen” Forderungen.
Zum Beleg des Vorwurfs weisen Waldorf Frommer einen Datenermittlungssatz vor. Sie fordern Unterlassung, Schadens- und Aufwendungsersatz. Für die Unterlassung soll vom Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Darauf wird in der Abmahnung selbst auch hingewiesen. Angehängt ist aber ein Schreiben mit der Überschrift „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages“. Mittlerweile ist uns diese Bezeichnung von Waldorf Frommer bekannt. Wundern Sie sich nicht, es ist trotzdem eine normale Unterlassungserklärung.
Als Schadensersatz wird eine Summe von pauschal 875 EUR verlangt. Dieser wird üblicherweise auf Grundlage der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dafür wird geschaut, wieviel die Nutzung des jeweiligen Werkes gekostet hätte, wenn zwischen Abmahner und Abgemahnten ein „normaler“ Vertrag zustande gekommen wäre.
Der Aufwendungsersatz – das, was Waldorf Frommer & Ermittlungen kosten – wird mit 215 EUR beziffert. Insgesamt kommt man auf die stolze Summe von 1.090 EUR.
Ihr Vorgehen?
Was kann man tun? Wenn Sie andere Artikel von uns gelesen haben, wissen Sie, dass wir immer dazu raten, die Abmahnung genau zu lesen. Schauen Sie, was Ihnen vorgeworfen wird. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, dass womöglich ein Schreiben irgendeines Gerichtes angehängt ist, etwa ein Beschluss. Die Abmahner müssen einen Beschluss erhalten, damit sie an die Verbindungsdaten kommen. Das heisst aber nicht, dass ein Gericht die Sache abschließend beurteilt und Sie verurteilt hat. Die Gerichte werden mit solchen Auskunftsanträgen überflutete und winken das Meiste durch, ohne große inhaltliche Prüfung, sie den sog. RedTube-The Archive-Skandal Ende letzten Jahres. Unterschreiben Sie niemals einen Entwurf für eine Unterlassungserklärung ohne Prüfung durch einen Spezialisten. Diese Entwürfe der Abmahner sind für gewöhnlich zu Ihren Ungunsten formuliert.
Suchen Sie einen Spezialisten auf. Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann Ihnen in allen Punkten helfen. Er kann Sie kompetent beraten, mit dem Gegneranwalt korrespondieren, in den meisten Fällen die Forderungssumme verringern und eine Unterlassungserklärung verfassen, die Sie nicht unangemessen weit einschränkt.
Unser Angebot:
Wir sind für Sie da. Wir haben langjährige Erfahrung mit Abmahnern vieler Bereiche. Wenn wir für Sie tätig werden sollen, schicken Sie uns die gesamte Abmahnung inklusive aller Anhänge und Ihrer Kontaktdaten zu. Wir sagen Ihnen, wieviel unser Tätigwerden kostet. Sie können uns die Abmahnung physisch über Fax (040/411 67 62 6) oder digital per E-Mail info(at)ipcl-rieck.de zusenden. Telefonisch sind wir erreichbar unter 040/411 67 62 5.