Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KG AA, vertreten durch die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke und Thomas Tress lassen durch die Kanzlei Becker und Baumann aus Dortmund Anbieter von Fußball-Bundesliga-Tickets für Spiele von Borussia Dortmund abmahnen, die ihre Eintrittskarten für Bundesliga-Fußballspiele von Borussia Dortmund im Internet verkaufen, zum Beispiel auf der Plattform eBay.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sie hätten gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Borussia Dortmund verstoßen. Außerdem wird den Abgemahnten weiter vorgeworfen, sie hätten "und/oder" gegen markenrechtliche "und/oder" urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen. Hier liegt bereits ein erheblicher Schwachpunkt der Abmahnungen. Diese bestehen ganz offensichtlich aus einem absolut allgemein gehaltenen Musterschreiben, in das im Rahmen der anwaltlichen Bearbeitung nahezu nur Name und Anschrift des Abgemahnten sowie das Datum und der Betrag des Ticketverkauf und die eBay-Artikelnummer eingefügt werden.
Was denn nun?
Den Abgemahnten wird von Borussia Dortmund vorgeworfen, sie hätten gegen die ATGB "und/oder" gegen markenrechtliche "und/oder" gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen indem sie Einzel- "und/oder" Dauerkarte(n) veräußert "und/oder" angeboten hätten. Wie die Abgemahnten aus dieser Beliebigkeit von Vorwürfen überhaupt auch nur verstehen sollen, was genau sie falsch gemacht haben, ist fraglich. Wir halten diese Form der Abmahnung für hoch problematisch, wenn nicht rechtsmissbräuchlich. Der Abgemahnte soll verstehen können, was er falsch gemacht hat, damit er sich in Zukunft rechtstreu verhalten kann. Dem sowie der Verhinderung weiterer Rechtsverstöße durch das Verhalten des Abgemahnten dient die Abmahnung.
Zweck verfehlt
Die vorliegende Abmahnung erfüllt