Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
17.03.2015

Abmahnung “Modern Family” durch Waldorf Frommer

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH lässt durch Waldorf Frommer die öffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) englischer Episoden der TV-Serie “Modern Family” abmahnen. Insbesondere die Episoden “Do Not Push”, “Other People’s Children”, “The Cold”, “The Long Honeymoon” und “The Wedding Pt.1″ sind derzeit betroffen.

Teure Abmahnung.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er hätte Episoden zum Download über Internettauschbörsen angeboten. Der Abgemahnte ist aber Netflix-Nutzer und kann die Folgen jederzeit über den legalen Streamingdienst schauen. Die Abmahner verlangen

  • Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung,
  • Schadensersatz,
  • Aufwendungsersatz / Anwaltskosten.

Als Schadensersatz werden 750,- EUR gefordert. Als Aufwendungsersatz fordern Waldorf Frommer 215,- EUR. Insgesamt ergibt sich damit die stolze Summe von 965,- EUR. Man könne es aber auch günstiger haben, indem man auf das Vergleichsangebot von pauschal 750,- EUR eingehe.

Günstiger, guter Rat:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, ist es wichtig, sie nicht zu ignorieren. Lassen Sie sich aber auch nicht zu überstürzten Handlungen verleiten. Lesen Sie, was Ihnen zur Last gelegt wird. Vermerken Sie die Ihnen gesetzte, meist sehr kurze Frist. Unterschreiben Sie keine möglicherweise mitversendeten Erklärungen ohne anwaltliche Beratung. Suchen Sie Rat beim Fachanwalt Ihres Vertrauens.

Wir helfen Ihnen gerne.

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Senden Sie uns die Abmahnung inkl. aller Anhänge und Ihrer Kontaktdaten eingescannt oder als Fax zu.

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