Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
28.03.2015

“Non Stop” Studiocanal GmbH, Waldorf Frommer

Die Studiocanal GmbH lässt durch die Anwälte von Waldorf Frommer das öffentliche Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) des Films “Non Stop” im Internet abmahnen. Unser Mandant soll den Film über eine Online-Tauschbörse zum Download angeboten haben. Das hätten Waldorf Frommer mittels spezieller Ermittlungssoftware herausfinden lassen. So konnte angeblich die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss unseres Mandanten zugeordnet werden.

Die Vorwürfe und Forderungen:

Dem Mandanten wird vorgeworfen, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie das Vervielfältigungsrecht (§ 18 UrhG) der Studiocanal GmbH verletzt zu haben. Deshalb  fordern die Anwälte von Waldorf Frommer die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus verlangen Waldorf Frommer für Studiocanal GmbH Schadensersatz in Höhe von 600 EUR sowie Aufwendungsersatz (Anwaltskosten) in Höhe von 215 EUR, insgesamt also 815 EUR. Als Vergleichssumme bieten die Anwälte 600 EUR an.

Unsere Antwort:

Wir setzten uns mit Waldorf Frommer in Verbindung, bestritten die angeblichen Ansprüche und erstellten eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

  • Nicht ignorieren!
  • Fristen beachten!
  • Was sollen Sie wann getan haben?
  • Unterschreiben Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung!

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