Rechtsanwältin Katja Schulze

9111, Chemnitz
Rechtsgebiete
Verkehrsrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Zivilrecht

Rechtsprodukt

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) – Beratung und Vertretung

Beratung und Vertretung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) im Straßenverkehr

Angebot

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt, liegt vor, wenn eine Person nach einem Verkehrsunfall den Unfallort verlässt, ohne ihre Personalien anzugeben oder Hilfe zu leisten. Die Fahrerflucht ist in vielen Ländern gesetzlich verboten und wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.

Wer Fahrerflucht begeht, verstößt gegen die Verpflichtung, bei einem Unfall Hilfe zu leisten und gegebenenfalls die Polizei zu rufen. Darüber hinaus kann Fahrerflucht dazu führen, dass Opfer von Verkehrsunfällen nicht die notwendige Hilfe erhalten und somit schwerwiegende Verletzungen erleiden. Zudem erschwert das unerlaubte Entfernen vom Unfallort die Ermittlungen der Polizei und die Identifizierung des Täters, was zu einer längeren Aufklärungszeit und einer geringeren Strafverfolgungsrate führt.

Ein Anwalt kann für sie Akteneinsicht beantragen und ihren Fall und die Beweislage überprüfen und mit ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Wenn sie beschuldigt werden, eine Fahrerflucht begangen zu haben, sollten Sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht beraten lassen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.

2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.

3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.

4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.

5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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