Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
09.10.2012

Warum ich meine Rechtsschutzversicherung bei der DAS kündige….

Ich habe den Entschluss gefasst, meine Rechtsschutzversicherung bei der D.A.S-Versicherung (ERGO-Konzern) zu kündigen. Ich habe keine Lust auf eine kleinmütige Rechtsschutzversicherung  die Vorschußrechnungen zu Unrecht kürzt und dann auch aufwendige Schreibarbeit verursacht.

Was ist passiert ? Ein Mandant hat mich mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß im punkterelevanten Bereich vorgeworfen. Es gehört zu meinen Angewohnheiten, bei Übernahme des Mandats auch eine Vorschußrechnung an die Rechtsschutzversicherung zu versenden. Gem. § 9 RVG kann der Anwalt “von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern”. Hierzu zählt u.a. die sog. Befriedungsgebühr Nr. 5115 VV RVG bzw. in Strafsachen die 4141 VV RVG (zutreffend OLG Bamberg vom 17.01.2011, Az. 1 W 63/10).

In aller Regel ist dies auch für die Rechtsschutzversicherungen kein Problem. Nur die DAS meint, die Gebühr nicht zahlen zu müssen. Sie zahlt die Gebühr nicht und meint dann auch noch arroganterweise, mir schreiben zu müssen, der gezahlte Vorschuss sei ausreichend. Liebe DAS, das bestimme ich als Anwalt !

Da ich nicht für das Briefeschreiben an die Rechtsschutzversicherung bezahlt werde, hat die DAS jetzt meine Vorschussrechnung inklusive der Vergütungstatbestände für das Hauptverfahren erhalten. Sollte auch da Widerstand entfaltet werden, bringe ich dem VN der DAS die Vorzüge der negativen Vertragsfreiheit nahe und rate zum Wechsel.

Ich will jedenfalls nicht bei so einem Verein versichert sein. Deswegen gibt es auch die Kündigung von 2 Versicherungsverträgen. Tschüß DAS !

(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
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