Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
29.10.2020

Regulierungsfrist bei Unfall in den Niederlanden: 1 Monat

Das Amtsgericht Heinsberg hat mit Urteil vom 23.10.2020 (Az. 18 C 181/20) entschieden, dass die Klage eines in den Niederlanden geschädigten Deutschen 1 Monat nach Zugang des bezifferten Aufforderungsschreibens nicht verfrüht ist, damit der deutsche Schadenregulierer die Zahlung vornehmen kann. Der Unfallhergang war – Auffahrunfall – eindeutig. Die Ansprüche der Höhe nach stellten auch kein …

Regulierungsfrist bei Unfall in den Niederlanden: 1 Monat Weiterlesen »

Der Beitrag Regulierungsfrist bei Unfall in den Niederlanden: 1 Monat erschien zuerst auf Hauptsache Verkehrsrecht!.

Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. LG Aachen: Regulierungsfrist beim Auslandsunfall 1 Monat Beitrag vom 07.10.2011: Das LG Aachen hat mit Urteil vom...
  2. Regulierungsfrist beim Auslandsunfall Ein gern verbreiteter Irrglaube ist die Behauptung, bei der Abwicklung...
  3. Allianz mal wieder zur Wertminderung und Regulierungsfrist Es ist doch immer wieder erstaunlich, was gewisse Hausanwälte der...
  4. Ersatz von Sachverständigenkosten, Wertminderung und Rechtsanwaltsvergütung bei Verkehrsunfall in den Niederlanden Ersatz von Sachverständigenkosten, Wertminderung und Rechtsanwaltsvergütung bei Verkehrsunfall in den...
  5. Umweltprämie: Anrechnung bei Unfall ? Man könnte auf die Idee kommen, bei einem Totalschaden die...