Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
18.03.2020

Gebühren für die Abstempelung des Kennzeichens

Die nachfolgende (Schwachsinns-)Kürzung bei fiktiver Abrechnung erlangt zunehmende Beliebtheit bei den Versicherungen. Die Dekra behauptet in ihren Stellungnahmen: “Die angeführten Gebühren für die Abstempelung des amtlichen Kennzeichens in Höhe von 35,00 € (netto) sind nicht zusätzlich erforderlich, da unter Beachtung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und mit Hinblick auf den marktüblichen Kostensatz die ... Weiterlesen Gebühren für die Abstempelung des Kennzeichens

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