Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
27.11.2012

AG Essen: Kosten für Ergänzungsgutachten sind erstattungsfähig

Das AG Essen hat mit Urteil vom 21.11.2012 entschieden, dass die Kosten einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme nach der üblichen Kürzung durch eine Versicherung erstattungsfähig sind. Das Gericht hat auch eine Wertminderung zugesprochen.

Hier das Urteil:

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