Das AG Erkelenz hat mit einem interessanten Urteil vom 18.09.2015 (Az. 14 C 35/13) einen Fußgänger zum vollen Schadensersatz verurteilt, hierunter auch fiktivem Nutzungsausfall. Der Fußgänger war der von mir vertretenen PKW-Fahrerin plötzlich vor das Auto gelaufen. Die Klägerin hatte auch ohne Rechtsschutzversicherung den Mut, trotz der diversen Störmanöver der eintrittspflichtigen Versicherung (Allianz), des Bevollmächtigten […]
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