Das Amtsgericht Erkelenz hat mit Urteil vom 4.8.2020, Aktenzeichen 15 C 176/19, den gegnerischen Fahrzeugführer und seine Versicherung zum vollständigem Schadensersatz nach einem Parkplatzunfall verurteilt. Der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs war an links abgestellten Fahrzeugen in Richtung Ausfahrt des Parkplatzes gefahren; zwischen den abgestellten Fahrzeugen fuhr die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs derart unachtsam auf die Fahrbahn …
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