Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
31.01.2017

AG Erkelenz: Kein Regress bei einfachem Wegfahren!

Das AG Erkelenz hat die Klage einer Haftpflichtversicherung abgewiesen, die sie gegen ihre VN nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort erhoben hatte (Urteil vom 14.09.2016, Az. 8 C 35/16). Nach Ansicht des Gerichts wurde der Kausalitätsgegenbeweis durch die beklagte VN… Continue Reading

Der Beitrag AG Erkelenz: Kein Regress bei einfachem Wegfahren! erschien zuerst auf Hauptsache Verkehrsrecht!.

Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. AG Erkelenz zur Fußgängerhaftung und fiktivem Nutzungsausfall Das AG Erkelenz hat mit einem interessanten Urteil vom 18.09.2015...
  2. AG Erkelenz zur Beilackierung, Kosten einer sachverständigen Stellungnahme und fiktivem Nutzungsausfall Das AG Erkelenz hat die DA Direkt Versicherung zu restlichem...
  3. BGH: Abtretung von Mietwagenkosten ist wirksam, kein Verstoß gegen RDG Nach einer Mitteilung von juris hat der BGH die heftig...
  4. AG Erkelenz zur Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit nachfolgendem Fahrzeug Das AG Erkelenz (Urteil vom 26.01.2016, Az. 14 C 407/15)...
  5. AG Erkelenz zu UPE, Lohnkosten, Wertminderung bei älterem Fahrzeug und Kosten der Deckungszusage Mit Urteil vom 23.10.2013, Az. 15 C 159/11, hat das...