Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
17.03.2013

Pfändungsschutz der Altervorsorge auch für Beiträge? BGH, Beschl. v. 12.5.2011

Der mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge eingeführte Schutz bestimmter privater, zur Altersvorsorge abgeschlossener Versicherungen erstreckt sich nur auf das vom Versicherungsnehmer aufgebaute Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringenden Leistungen, nicht jedoch auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners.

Die Hoffnung vieler Schuldner, nicht nur das bereits aufgebaute Deckungskapital sei dem Zugriff der Gläubiger entzogen, sondern es bestehe auch die Möglichkeit, das pfändbare Einkommen durch Einzahlungen auf die private Altersvorsorge zu verringern, hat sie leider nicht erfüllt. Es geht also nach wie vor, dass die Beiträge zur privaten Altersvorsorge nicht bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen sind.

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