Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
17.03.2010

Gläubiger schlafen nicht : Schulungen um Restschuldbefreiung zu kippen

Für die Gläubiger ist die Restschuldbefreiung oftmals schwer zu schlucken. Sie suchen nach Mitteln und Wegen, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versalzen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Darstellung eines Inkassodienstes : So kippt das Insolvenzverfahren
In der Praxis geht es darum, einen Tatbestand offenzulegen, der zur Versagung des Verbraucherinsolvenzverfahrens oder wenigstens der Restschuldbefreiung führt. Ansatzpunkte dafür bieten die zahlreichen Mitwirkungspflichten des Schuldners, vor allem in Bezug auf die wahrheitsgemäße und vollständige Offenbarung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sowie zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Bereits fehlende Bemühungen um Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit spielen da eine große Rolle, da sie zur Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten und damit in der Regel zur Aufhebung des Verfahrens führen. Quelle : http://www.bid-coburg.de/news/2009/12/17/forderungseinzug-trotz-verbraucherinsolvenz/ Aus dem weiteren Inhalt des Artikels geht hervor, dass das Inkassounternehmen interne Schulungen zu diesem Thema vornimmt. Für den Schuldner bedeutet das, seine Obliegenheitsverpflichtungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Gläubiger schlafen nicht. Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München