Zum 1. Januar 2010 wurde die Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte neu geregelt (siehe hier). Nach nunmehr über 9 Monaten weist das Sozialgericht Darmstadt jedoch hier auf seiner Homepage weiterhin die bis zum 31.12.2009 geltenden örtlichen Zuständigkeiten der hessischen Sozialgerichte aus.
So wird für Offenbach oder Neu-Isenburg z.B. weiterhin das Sozialgericht Frankfurt als örtlich zuständiges Gericht angegeben. Zwar ist die Klageeinreichung bei einem örtlich unzuständigen Sozialgericht grundsätzlich fristwahrend. Die enstehende Verzögering ist jedoch ärgerlich. Copyright © 2010 by Anwalt bloggt J. Sokolowski
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02.10.2010