Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
11.02.2020

Rechts­grund­lage für die Aus­stell­ung eines Euro­päischen Haft­befehls

Strafverteidiger:

Die gesetzliche Grundlage für einen Euro­päischen Haft­befehl findet sich in § 131 StPO mit §§ 112, 112a, 113 StPO. Inhalt­lich handelt es sich bei dem Euro­päischen Haft­befehl um ein Er­suchen des Gerichts an die Mitglied­staaten der Europäischen Union, den Be­schuldigten auf­grund eines nationalen Haftbefehls festzunehmen und dem Gericht zu übergeben. Ein solches Ersuchen stellt sich damit inhaltlich als Ausschreibung des Beschuldigten zur Festnahme dar. Für eine solche Ausschreibung zur Festnahme im Sinne von § 131 StPO ist das Amtsgericht sachlich zuständig.

Dies hat das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 06.02.2020 (2 Ws 13/20) festgestellt und in den weiteren Gründen folgendes [...]