Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
03.10.2022

Nur wenn der Anwalt selbst versendet ist eine qualifizierte Signatur nicht erforderlich

Strafverteidiger:

In dem vom VG Freiburg am 28.9.2022 entschiedenen Verfahren (A 13 K 2458/22) hatte der Prozessbevollmächtigte gegenüber dem Gericht eingeräumt, dass seine Sekretärin einen fristwarenden Schriftsatz aus seinem Postfach heraus versandt hat.

Das Gericht hat – zutreffenderweise – festgestellt, dass in diesem Fall eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich gewesen wäre und auch dem Wiedereinsetzungsantrag nicht stattgegeben. Das Gericht hat hierzu folgenden Leitsatz aufgestellt:

Ein nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument wird nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) i. S. d. § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO eingereicht, wenn die den [...]