Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
26.05.2010

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB kommt es auf die Sachlage bei Erlass des ersten tatrichterlichen Urteils an.
Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in dem Verfahren 2 StR 152/10 festgestellt und entsprechend das Urteil des Landgerichts abgeändert. Die Entscheidung kann hier auf den Seiten des BGH im Volltext abgerufen werden. Copyright © 2010 by Anwalt bloggt J. Sokolowski