Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
01.12.2021

Keine Ein­zieh­ung von Tat­er­träg­en wenn der Ge­schädig­te ent­schädigt wurde

Strafverteidiger:

Mit Entscheidung vom 16.08.2021 (3 Ws 408/21) hat das OLG Frankfurt festgestellt, dass eine Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 bis 73c StGB und ein diesbezüglicher Vermögensarrest nach § 111e StPO gemäß 73e Abs. 1 StGB ausgeschlossen sind, wenn der Geschädigte bereits entschädigt wurde.

Diesbezüglich komme es nichts darauf an, wer die Zahlung an den Geschädigten geleistet hat. Allein die Gefahr, dass dem Angeklagten aus der Tat Erlangtes dauerhaft verbleibten könne, rechtfertige die Einziehung nicht.

Die Entscheidung im Volltext:

Leitsatz

Die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 bis 73c StGB und ein diesbezüglicher Vermögensarrest nach § 111e StPO sind gemäß 73e Abs. 1 StGB ausgeschlossen, wenn ein [...]