Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
16.12.2018

Härte­aus­gleich wenn Gesamt­strafen­bildung wegen Zahl­ung einer Geld­strafe unter­bleibt

Strafverteidiger:

Nach einer verbreiteten Rechtsauffassung soll einem Angeklagten kein aus­gleichs­fähiger Nachteil entstehen, wenn im Rahmen einer eigentlich notwendigen nachträglichen Gesamt­strafenbildung die Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe unterbleiben muss, weil die Geldstrafe bereits bezahlt ist.

Zur Begründung wird dabei angeführt, dass der Angeklagte durch die unter­bliebene Ein­beziehung einer Geldstrafe in eine Gesamt­freiheitsstra­fe grundsätzlich keinen Nachteil erlitten habe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 – 1 StR 442/17 -, juris; BGH StV 2013, 73, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 – 4 StR 488/10 -, juris Rn. 18).

Das OLG Celle hat jedoch in seinem Beschlluss vom 20.11.2018 (2 [...]