Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
09.04.2019

Das letzte Wort des Angeklagten muss das letzte Wort sein

Strafverteidiger:

Nach § 258 StPO ist dem Angeklagten das letzte Wort zu gewähren. Tritt das Gericht nach dem letzen Wort des Angeklagten nochmals in die Verhandlung en, ist dem Angeklagten erneut das letzte Wort zu gewähren.

In dem vom BGH mit Beschluss vom 5.2.2019 (3 StR 469/2018) entschiedenen Verfahren erhielt der Angeklagte zu nächst das letzte Wort. Sodann wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und „die Sach- und Rechtslage erhörtert“. Hiernach wurde die Hauptverhandlung erneut unterbrochen und an einem anderen Tag das Urteil verkündet, ohne dass dem Angeklagten erneut das letzte Wort gewährt wurde.

Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Verden auf, da in der Erörterung der Sach- und Rechtslage ein Wiedereintritt in die Verhandlung zu sehen [...]