Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
23.12.2021

Das Urteil muss recht­zeitig zur Akte ge­langen, auch wenn der Richter in Ur­laub geht

Strafverteidiger:

Mit Entscheidung vom 14.12.2021 (2Ss 293/21) hat das OLG Frankfurt auf die Revision der Angeklagten das Urteil des Landgerichts Darmstadt (14 Ns 8200 Js 55946/19) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Nach § 275 StPO ist das schriftlich Urteil grundsätzlich 5 Wochen nach Urteilsverkündung zur Akte zu bringen, sofern kein Verlängerungstatbestände gegeben sind.

In dem betreffenden Verfahren hatte der hauptamtliche Richter der Berufungskammer einen Monat nach der Urteilsverkündung zwei Wochen Urlaub und brachte das Urteil erst nach seiner Urlaubsrückkehr und damit rund sechs Wochen nach Urteilsverkündung zur Akte.

Er fertigte dann später in der Akte einen Vermerk, wonach er [...]