Nicht nur Frankfurt am Main, sondern auch andere Komunen, wie z.B. Neu-Isenburg (siehe z.B. hier), haben in der Vergangenheit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und insbesondere zur Feststellung von Falschparkern private Dienstleister oder auch Leiharbeiter eingesetzt.
Das OLG Frankfurt hat nun in seiner Entscheidung vom 3.01.2020 ( 2 Ss-OWi 963/18) festgestellt, dass ein entsprechendes Vorgehend er Kommunen vorsätzlich gesetzeswidrig und hierauf beruhende Bußgeldbescheide rechtswidrig seinen.
Zu seiner Entscheidung, die die Vorgehensweise der Stadt Frankfurt a.M. betrifft, hat das OLG folgende Leitsätze aufgestellt:
- Die den kommunalen Polizeibehörden gesetzlich zugewiesene Verpflichtung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von [...]