Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
27.10.2016

Bußgeld: FKK-Club Werbung auf Anhänger

Parksünder OrdnungsamtIn dem vom Amtsgerichts München entschiedenen Verfahren 1123 OWi 239 Js 100247/16 hatte der Geschäftsführer eines FKK Clubs einen Anhänger, dessen Seiten mit Werbung für das von ihm betriebe Etablissement versehen war, jeweils für mehrere Tage im Stadtgebiet von München und von Augsburg abgestellt.

Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlichen unerlaubten Gebrauchs einer Straße zur Sondernutzung zu einer Geldbuße in Höhe von 150 Euro.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Anhänger an Ausfallstraßen abgestellt wurden, um die daran vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer auf den FKK Club aufmerksam zu machen und für diesen Betrieb zu werben. Dafür seie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayrischen Straßen- und Wegegesetz notwendig gewesen, die nicht vorgelegen [...]