Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
21.01.2020

Buß­geld­be­scheid bei Ein­satz von Dienst­leist­ern oder Leih­ar­beit­ern zur Er­fassung von Falsch­park­ern rechts­widrig

Strafverteidiger:

Nicht nur Frank­furt am Main, son­dern auch andere Kom­mu­nen, wie z.B. Neu-Isen­burg (sie­he z.b. »hier« oder »hier«), ha­ben in der Ver­gangen­heit zur Über­­wachung des ruhen­den Verkehrs und ins­besond­ere zur Fest­stellung von Falsch­park­ern pri­vate Dienst­leister oder auch Leih­arbeiter ein­ge­setzt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun in seiner Entscheidung vom 3.01.2020 ( 2 Ss-OWi 963/18) festgestellt, dass ein ent­sprech­en­des Vor­gehen der Kom­mu­nen vor­sätzlich ge­setzes­widrig und hier­auf be­ruhen­de Buß­geld­be­scheide rechts­widrig sei­en.

Zu seiner Ent­scheidung, die die Vor­gehens­weise der Stadt Frankfurt a.M. be­trifft, hat das OLG fol­gen­de Leit­sätze aufgestellt: