Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
28.01.2020

Beweis­kraft ein­er Post­zu­stell­ungs­ur­kunde bei Er­satz­zu­stell­ung

Strafverteidiger:

Nach § 180 ZPO kann eine Zustellung, sofern der Empfänger nicht angetroffen wird pp. auch durch Ein­legen in den Brief­kasten zu­ge­stellt werden. Eine solche Ersatz­zu­stell­ung setzt grund­sätzlich vor­aus, dass eine Wohn­ung des Adress­aten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tat­sächlich von dem Adressaten ge­nutzt wird.
Für den Begriff der „Wohnung” im Sinne der Zustellungs­vor­schriften der ZPO kommt es grundsätzlich auf das tatsächliche Wohnen, nämlich darauf an, ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den Räumen lebt und insbesondere, ob er dort schläft. Räume verlieren ihre Eigenschaft als Wohnung, wenn der Zustellungsempfänger sie nicht mehr zu den vorgenannten Zwecken nutzt, sondern den räumlichen [...]