Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
09.12.2018

Beurlaubung des Angeklagten?

Strafverteidiger:

Zur Verfahrenserleichterung kann das Tatgericht in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Angeklagten und/oder seinem Verteidiger nach seinem zurückhaltend auszuübenden Ermessen nach äußerst sorgfältiger Abwägung gestatten, einem Verhandlungsteil fernzubleiben.

Dabei muss es vorsichtig vorausschauen, ob tatsächlich auszuschließen ist, dass nicht doch Verfahrensstoff verhandelt wird, der -wenn auch nur mittelbar -sich auf dendenbeurlaubten Angeklagten betreffenden Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch auswirken kann (LR/Becker, StPO,26. Aufl., § 231c Rn. 1, 5, 11). Auf den Inbegriff des Hauptverhandlungsteils, welchem der Angeklagte entschuldigt ferngeblieben ist, darf das Urteil gegen diesen nicht [...]