Falsche Rechnung für gestohlenes Fahrrad - Hausratversicherer leistungsfrei
Zu diesem Ergebnis kommt der 12. Zivilsenat -
Versicherungsrechtssenat - des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Der Kläger verlangt vom beklagten Hausratversicherer Leistungen wegen Diebstahls
seines Fahrrads. Die Versicherung bestreitet den Diebstahl und macht geltend, er sei wegen arglistig falscher Angaben in der Schadensanzeige leistungsfrei. Der Kläger hatte der Schadensanzeige eine erst nachträglich erstellte Rechnung des Fahrradgeschäftes Radhaus A. beigefügt. Aus dieser war nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur Fahrradteile für ca. 2.000 € gekauft hatte, die anderen dort aufgeführten Teile für ca. 3.700 € hatte er bei verschiedenen anderen Quellen gekauft und daraus ein individuelles Rad
montieren lassen. mehr unterhttp://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1257937/index.html?ROOT=1180141
Artikel
26.08.2010