Joachim Geburtig

18057, Rostock
12.08.2010

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen

Kostenfallen: Bunderegierung, Bundesländer und Staatsanwaltschaften sind gefordert
vzbv auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen
Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitere
Erfolge verzeichnen können. Nachdem der vzbv geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten "Outlets.de" und "Onlinedownloaden.de" mangels
Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. "Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", untermauert
vzbv-Rechtsexperte Martin Madej die Forderung nach einem Einschreiten der Politik. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.
Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die
wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber nicht in ausreichendem Maße ab. Der vzbv nimmt
neben der Bundesregierung die Staatsanwaltschaften und die Bundesländer in die Pflicht, endlich konsequent einzuschreiten.

  • Die Bundesregierung muss umgehend klarere gesetzliche Vorgaben machen, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. Dass
    ein Angebot Geld kostet, muss vor Vertragsabschluss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld (Button-Lösung). Die Staatsanwaltschaften müssen die im großen Stil praktizierte Abzocke verfolgen und deren Betreiber anklagen. Bisher ist die strafrechtliche Verfolgung sehr unbefriedigend. Um ein gezieltes Vorgehen zu ermöglichen, sollte die Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geprüft werden.



  • Die Bundesländer müssen aus den Startlöchern kommen. Die Abzocker begehen durch die verschleierte Preisangabe Ordnungswidrigkeiten am laufenden Band. Die Bundesländer müssen die
    Verstöße ahnden und entsprechende Bußgelder verhängen. Die offenkundige Verletzung der Preisangabenverordnung dürfen die Länder nicht
    ignorieren.

Die Falle schnappt zu

In den aktuellen Urteilen haben sich die Gerichte explizit mit der Frage befasst, wie Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Richte beschreiben in ihren Urteilen, wie durch geschickt platzierte Werbeanzeigen bei Google oder Yahoo ein verwirrendes Netz um den Verbraucher gesponnen wird. Die Aufmerksamkeit des Verbrauchers wird
gezielt auf unwichtige Detailinformationen gelenkt, er verliert den Überblick und übersieht schließlich den versteckten Kostenhinweis. Die Falle schnappt zu.



Immer wieder "alte Bekannte"

Bemerkenswert ist, dass immer wieder "alte Bekannte" und gleiche Namen unter den Betreibern auftauchen. In einem aktuellen Verfahren geht der vzbv gegen die Firma Antassia GmbH vor, die die Seite "Top-Of-Software.de" betreibt. Geschäftsführer der Firma Antassia ist
Alexander Varin, der auch mit der Seite "opendownload.de" aktiv ist.
Weitere Verfahren laufen zum Beispiel gegen die Firma Webtains mit der Seite "routenplaner-service.de" oder gegen die Firma Eventus, mit der Seite "routenplaner-power.de".



Urteil des LG Hamburg vom 08.07.2010, Az. 327 O 634/09 - nicht rechtskräftig

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09 - nicht rechtskräftig

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