Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel

Lausen Rechtsanwälte
80333, München
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz
09.12.2010

Facebook und Recht - Teil 6: Adressbuch-Synchronisation für Seiten-Betreiber

Die Betreiber einer offiziellen Facebook-Seite haben neuerdings die Möglichkeit, neue Fans für Ihre Seite zu gewinnen, indem sie Kontakte aus ihrem Adressbuch (auch solche, die NICHT bei Facebook sind!) zu Ihrer Seite einladen können.
 
Eine ausführliche Beschreibung dieser Funktion – mit dem Rat, die Funktion nicht zu verwenden – findet sich hier: http://alturl.com/sadra.
 
Die Funktion importiert E-Mail-Adressen aus dem persönlichen Adressbuch des Seitenbetreibers UND speichert diese bei Facebook ab. Die Inhaber der Adressen werden hierüber nicht informiert. Problematisch ist auch, dass die Beschreibung der Synchronisierung völlig unzureichend ist und die wenigsten Anwender wirklich wissen, was sie da gerade tun. Zuvor hatte eine ähnliche Synchronisierungsfunktion der Facebook iPhone-Anwendung für Unmut unter vielen Facebook-Nutzern gesorgt (vgl. etwa: http://alturl.com/baxge).
 
Jedenfalls nach deutschem Recht ist die Erhebung von personenbezogenen Daten nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies erlaubt oder eine vorherige Einwilligung des Betroffenen vorliegt (§§ 4, 4a BDSG). Beides ist bei der Adressbuch-Synchronisation durch Facebook nicht gegeben.
 
Nun werden die Daten nicht durch den Seitenbetreiber, sondern durch Facebook selbst erhoben. Der Seitenbetreiber übermittelt aber die Adressen durch den Klick auf die Synchronisierungsfunktion zur Speicherung an Facebook, ohne hierfür eine Einwilligung der Betroffenen zu haben, was rechtlich ebenso problematisch ist. Sicher könnte man argumentieren, man habe – aufgrund der missverständlichen Beschreibung – von der Datenübermittlung und Speicherung nichts gewusst, weshalb von einer echten „Übermittlung“ nicht gesprochen werden könne. Auch die Anwendung deutschen Rechts ist – wie immer bei Facebook – nicht ohne jedes denkbare Gegenargument herzuleiten. Insgesamt ist aber von der Nutzung der Synchronisierungsfunktion aus rechtlicher Sicht abzuraten. Nicht zuletzt wird man mögliche zukünftige Fans der eigenen Seite kaum erfreuen, wenn deren Daten plötzlich – ohne dass sie es wissen – in der Facebook-Datenbank liegen.

Falls doch mal ein Seiten-Betreiber den Synchronisations-Button ohne Ihr Einverständnis klickt, hier der Link für das Entfernen der Daten aus der Facebook-Datenbank: http://alturl.com/qdh2n.