Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel

Lausen Rechtsanwälte
80333, München
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz
01.10.2012

Das Recht am (Stock-)Footage

Was ist überhaupt “Footage”?

Der Begriff “Footage” stammt aus der Film- und Videobranche und bezeichnet dort den ungeschnittenen Film bzw. das “Filmmaterial”. Die Bezeichnung “Footage” bzw. “Stock Footage” wird heute über die Filmbranche hinaus verwendet im Zusammenhang mit “Material” bzw. “Archivmaterial” aus den Bereichen Bild, Ton (“Audio Footage” bzw. “Sound Footage”) und Film, das meist über Datenbanken im Internet digital erworben und für neue Produktionen weiterverarbeitet werden kann. Archivmaterial ist ein eigenes Produkt mit einem eigenen Markt und hat daher eine wirtschaftlich nicht unerhebliche Bedeutung. Einige der größten Anbieter im Footage-Bereich sind z.B. in Deutschland Framepool und in den USA Getty Images und Corbis Motion.

Footage und Recht

Die Unsicherheit bezüglich rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Footage ist groß, und zwar sowohl auf Seiten der Verwender als auch auf Seiten der Ersteller des Materials. Ich habe dazu ein Interview mit der “Digital Production” geführt, in dem – unter anderem – folgende Fragen beleuchtet werden:

Welches Material darf ich in welcher Form, über welchen Zeitraum und in welchen Ländern verwenden?

Welche Konsequenzen können Verstöße gegen Lizenzbedingungen haben?

Worauf muss ich in einem Vertrag achten, wenn ich Material an Footage-Unternehmen verkaufen möchte?

Wie sieht es mit hochgeladenem Footage auf Social-Media-Plattformen aus, wem gehört das eigentlich?

Das gesamte Interview finden Sie hier: Das Recht am Footage.

Das Sonderheft “Footage” der Digital Production, bei der ich mich ganz herzlich für das Interview und die Möglichkeit der Bereitstellung auf diesem Blog bedanke, können Sie direkt online hier erwerben.