Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
15.01.2016

Prozesslandschaft in der Anwaltskanzlei (Die Prozessarten)

Prozesslandkarte_1Wenn Sie sich die nebenstehende Grafik einmal ansehen, existieren eigentlich nur drei Prozessarten, denen die einzelnen Prozesse untergeordnet sind.
Ich möchte gleich am Anfang  klar stellen, dass die einzelnen Prozesse von Kanzlei zu Kanzlei absolut unterschiedlich sein können, weitere Prozesse hinzu kommen oder aufgeführte Prozesse entfallen. Auch bei einer Personenidentität des Verantwortlichen für verschiedene Prozesse ist es dennoch wichtig, die Prozesse einzeln zu betrachten und zu hinterfragen.
Lassen Sie mich auf die Prozessarten kurz eingehen:

Managementprozesse

Vereinfacht ausgedrückt gehören zu den Managementprozessen alle die Prozesse, die Ihre persönliche Entscheidung voraussetzen und zusätzlichen Weisungscharakter haben. Selbstverständlich müssen die den Prozessen zugrunde liegenden Aufgaben nicht von Ihnen als Kanzleiinhaber persönlich wahrgenommen und / oder erfüllt werden.

Kernprozesse

Kernprozesse hängen immer mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zusammen und sind Garant für den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei. Es handelt sich also um sogenannte “Wertschöpfungsprozesse”.

Feststellbar sind diese an der Tatsache, dass am Anfang und am Ende des Prozesses immer der Mandant steht und der Prozess – so er denn vernünftig aufgesetzt ist – zur Zufriedenheit des Mandanten beiträgt.

Unterstützungsprozesse

Unterstützungsprozesse haben keine direkte Wertschöpfung. Der Mandant wäre auch nicht bereit, für diese gesondert zu bezahlen. Sie dienen auch nicht der direkten Zufriedenheit des Mandanten, sind dennoch für den reibungslosen Ablauf einer Anwaltskanzlei absolut notwendig.

In meinem nächsten Artikel werde ich näher auf die Managementprozesse eingehen.